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Am 2. August 1273 erhielt Dinslaken die Stadtrechte. Sie wurden durch Graf Dietrich von Kleve erteilt. In einer Urkunde, dem Stadtbrief, wurden die Rechte und Pflichten der Dinslakener Bürger festgelegt. Die wichtigsten Rechte waren: Als Pflichten wurden genannt: Diese Urkunde wurde mit dem Stadtsiegel beglaubigt (das heutige Stadtwappen). Die Stadtrechte dienten vor allem dazu, viele Menschen nach Dinslaken zu locken, das damals dünn besiedelt war. Schon nach 8 Tagen Probezeit war man ein freier Dinslakener Bürger. Im Jahr 1478 bekam Dinslaken die Erlaubnis, einmal in der Woche, und zwar am Dienstag, einen Markt abzuhalten. |
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